Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen der Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG

zur Verwendung gegenüber Unternehmern
(Stand 01.010.2022)

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunden“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Angebote, Leistungsumfang, Geheimhaltung

(1) Alle Angebote der Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen. Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG weist daraufhin, dass vor einer Beauftragung eventuell eine Musterproduktion notwendig ist, um die Produzierbarkeit der Rezepturen zu gewährleisten. Sollte vom Kunden kein MHD vorgegeben werden, beträgt das MHD bei Kapseln, Tabletten und Pulver grundsätzlich 2 Jahre ab Produktion. Ist ein MHD von mehr als 2 Jahren vom Kunden gewünscht, so ist der Kunde dafür verantwortlich.
(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG und den Kunden ist die schriftliche Auftragsbestätigung, einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch die schriftliche Auftragsbestätigung ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
(3) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126 a BGB) übermittelt wird.
(4) Angaben der Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Farben, Gerüche, Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Rohstoffen und Packmittel durch gleichwertige Rohstoffe und Packmittel sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Mehr- oder Mindermengen bis zu 10 % der bestellten Ware können nicht beanstandet werden.
(5) Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihren abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Rezepturen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihr im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
(6) Grundsätzlich verpflichtet sich der Kunde zur Geheimhaltung aller Informationen bezüglich der Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG, die nicht offenkundig sind. Der Missbrauch und die Weitergabe von Daten an Dritte sind strengstens untersagt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit zwischen Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG und dem Kunden für die Dauer von 3 Jahren. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, dem Kunden von einem Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung überlassen wurden oder vom Kunden aufgrund einer gesetzlichen Regelung oder einer behördlichen oder richterlichen Anordnung offenzulegen sind.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
(2) Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise der Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise der Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).
(3) Rechnungsbeträge sind innerhalb von vierzehn Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet der Kunden bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 8 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(5) Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG ist berechtigt, bei Erst- oder Auslandsbestellungen ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen. Gleiches gilt, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind.

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

(1) Lieferungen erfolgen ab Werk, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Von Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
(3) Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG kann – unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG gegenüber nicht nachkommt.
(4) Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten; nicht rechtzeitige Kundenbeistellungen wie Rohstoffe, Packmittel, Dosen, Deckel, Etiketten, Beipackzettel, Faltschachteln etc.) verursacht worden sind, die Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG vom Vertrag zurücktreten.
(5) Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn
• die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
• die Lieferungder restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
• dem Kunden hierdurch kein erheblicher 
Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
(6) Gerät die Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung der Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 8 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschränkt.

§ 5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Leer, soweit nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen der Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG.
(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG noch andere Leistungen (z.B. Versand) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der
Liefergegenstand versandbereit ist und Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG dies dem Kunden angezeigt hat.
(4) Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Bei Lagerung durch Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG betragen die Lagerkosten 0,25 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
(5) Die Sendung wird von Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
(6) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn
• die Lieferung abgeschlossen ist,
• die Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG dies dem Kunden unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach diesem § 5 (6) mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,
• seit der Lieferung zwölf Werktage vergangen sind oder der Kunde mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat und
• der Kunde die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines der Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache
unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.

§ 6 Gewährleistung, Sachmängel

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge der Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen der Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet die Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
(3) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung, kann der Kunden vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
(4) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden der Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG, kann der Kunde unter den in § 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
(5) Bei Mängeln von Produkten anderer Hersteller, die der Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG nach ihrer Wahl eigene Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vor stehend genannten Ansprüchen gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG gehemmt.
(6) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung der Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
(7) Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

§ 7 Lohnfertigung, Schutzrechte

(1) Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG steht dafür ein, dass der Liefergegenstand einwandfrei und nach gültigem Lebensmittelrecht verarbeitet wird. Bei der Lohnfertigung nach Kundenvorgabe übernimmt die Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG jedoch keine Gewährleistung für die chemischen und physikalischen Reaktionen und der Haltbarkeit des Endproduktes. Für die Richtigkeit zur Verfügung gestellter Rohstoffe haftet ausschließlich der Kunde. Die gesetzliche Produktanmeldung liegt generell in der Verantwortung des Kunden.
(2) Kundenspezifische Materialien lagern wir bis zu 2 Monate kostenfrei ein. Über diesen Zeitraum hinaus werden Lagerkosten inklusive banküblicher Zinsen an den Kunden weiterbelastet. Nicht lagerfähige Materialien werden 14 Tage nach Erhalt des Prüfberichts vernichtet oder zurückgegeben. Falls keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, werden Produktionsentwicklungskosten vom Kunden getragen. Unter Produktentwicklung fallen die Herstellung von Produktmustern und im Falle der Beauftragung auch das Erstellen von Etiketten. Werden die Etiketten vom Kunden beigestellt, übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben auf den Etiketten.
(3) Für die Verkehrsfähigkeit hinsichtlich Zusammensetzung, Dosierung, Etikettentext etc. übernimmt Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG keine Haftung bzw. Gewährleistung.
(4) Unsere Produktkalkulation basiert auf den in den Rezepturen angegebenen Mengen. Aufgrund unvermeidlicher produktionsbedingter Rohstoffverluste kann die Liefer- von der Bestellmenge um ca. 10% abweichen. Diese Abweichungen bleiben bei unserer Preisstellung unberücksichtigt.
(5) Bei Anfertigung nach Angaben des Kunden haftet dieser dafür, dass ihm sämtliche Patent-, Gebrauchsmuster- oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte zustehen. Der Kunde ist verpflichtet, uns gegenüber allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten. Ist Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG gezwungen, sich gerichtlich oder außergerichtlich gegen die Abwehr von Schutzrechten Dritter zur Wehr zu setzen, ist der Kunde darüber hinaus verpflichtet, sämtliche Prozesskosten zu übernehmen und angemessene Prozesskostenvorschüsse, an den von Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG beauftragten Rechtsanwalt zu entrichten.

§ 8 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

(1) Die Haftung der Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 8 eingeschränkt.
(2) Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Mängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
(3) Soweit die Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG gemäß § 8 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. 
(4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht der Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf die Deckungssumme gemäß der gültigen Haftpflichtversicherung je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Der Kunde ist berechtigt, die jeweilige Deckungssumme vor Auftragserteilung bei Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG schriftlich abzufragen. Unterlässt der Kunde die Abfrage der Deckungssumme, kann er aus der Unkenntnis über den aktuellen Deckungsschutz keinen weitergehenden Schadenersatzanspruch herleiten.
(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG.
(6) Soweit Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
(7) Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für die Haftung der Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG. Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt.
(2) Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG.
(3) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Absatz 8) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
(4) Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG als Hersteller erfolgt und Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG eintreten sollte, überträgt der Kunden bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o.g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG, soweit die Hauptsache ihr gehört, dem Kunden anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.
(5) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber der hieraus entstehenden Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum von Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG ermächtigt den Kunden widerruflich, die an Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
(6) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von der Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG hinweisen und die Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG hierüber informieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, der Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde gegenüber Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG. 
(7) Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % übersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenstände liegt bei Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG.
(8) Tritt die Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG und dem Kunden nach Wahl der Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG Leer. Für Klagen gegen Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG ist in diesen Fällen jedoch Leer ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
(2) Die Beziehungen zwischen Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
(3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten. Hinweis: Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass die Dr. Windmann Pharma GmbH & Co.KG Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz und der DSGVO zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen) zu übermitteln.