Unser Service für Sie

In der Lohnherstellung ist die korrekte Kennzeichnung der Produkte das A und O. Sowohl im Sinne der Verbraucher als auch hinsichtlich des erfolgreichen Bestehens auf dem Markt ist es essenziell, die rechtlichen Anforderungen für die Produktdeklaration zu kennen und umzusetzen.

Auch hier stehen wir an Ihrer Seite und unterstützen Sie fachgerecht und kompetent.

Im Folgenden weisen wir Sie auf die typischen Tücken bei der Produktdeklaration hin und begründen, warum an dieser Stelle eine qualifizierte Beratung sinnvoll ist.

Gestaltung und Deklaration

Was muss eigentlich alles auf einem Etikett stehen?

Im Zusammenhang mit der Entwicklung und/oder Herstellung eines Produktes in unserem Hause stellt sich auch die Frage nach den Verpackmitteln und den sogenannten „Kennzeichnungselementen“.

Die „Kennzeichnungselemente“

Unter diesem amtsdeutschen Sammelbegriff werden Etiketten, Beipackzettel, Gebrauchsinformationen, Faltschachteln und Displays verstanden. Also alles, was in gedruckter Form mit dem Produkt direkt verbunden ist und Aussagen über das Produkt* enthält. Vor allem hier gilt es, den korrekten Umgang mit Mitbewerbern und Aufsichtsbehörden zu kennen.

*Spezifikation „Aussagen über das Produkt“

Unser Fokus liegt hier selbstverständlich auf den notwendigen Produktinformationen, welche im Produkt nachweislich enthalten sind. Aussagen über mögliche „Heilversprechen“ und Co. unterstützen oder prüfen wir dabei nicht.

Sollte die Heilwirkung eines Produktes nachweislich bestehen, ist es Aufgabe des Auftraggebers, diesen Nachweis gegenüber den Behörden zu erbringen.

Die rechtskonforme Deklaration liegt in Ihrer Verantwortung

Um eine Abmahnung im Nachgang zu vermeiden, müssen die „Inverkehrbringer“  – also Sie für eine rechtskonforme Deklaration ihrer Produkte Sorge tragen. In der Regel bedeutet das, dass Sie eigenverantwortlich entsprechende beratende Ressourcen, wie uns, aufsuchen. Das heißt, wir unterstützen Sie bei der gesetzeskonformen Pflichtdeklaration Ihres Produktes!

Was passiert, wenn ein Etikett nicht rechtskonform deklariert ist?

Im einfachsten Fall wird ein Etikett nur beanstandet, im ungünstigsten Fall folgt jedoch ein juristisches Verfahren wegen eines Gesetzesverstoßes. Das Problem: Die Beanstandung erfolgt immer erst hinterher, sprich, wenn alles bereits fertig gedruckt und startbereit ist. Das hat über den Rechtsfall hinaus noch die Konsequenz, dass Kosten für eine neue Produktion der korrekten Etiketten entstehen.

Sie haben Fragen zur Deklaration?

Wir unterstützen Sie bei der Pflichtdeklaration Ihres Produktes.

Was wir Ihnen zudem anbieten können

Sicherheitsbewertung gemäß §5 KosmVO

Zu unserem Leistungsspektrum gehört die Erstellung einer Sicherheitsbewertung gemäß §5 KosmVO. Ein Sicherheitsdatenblatt (Saefty Data-Sheet) für ein Kosmetikum und die Produktinformationsdatei (PID) kann ebenfalls erstellt werden.